Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651a ff BGB gelten zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen.

I. Inhalt und Abschluss des Reisevertrages

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Ihre Buchung unverzüglich bearbeiten. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Wir informieren Sie mit der Reisebestätigung über den Vertragsschluss. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein gem. § 651 r BGB. Die AGB des Reiseveranstalters werden mit der Anmeldung ausdrücklich anerkannt.

Inhalt des Vertrages sind die Ausschreibung, der Prospekt oder jegliche andere drucktechnisch oder digital gestaltete Beschreibung der Reise. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden.

Soweit der Kunde mit seiner Anmeldung weitere Teilnehmer anmeldet, haftet der Anmelder auch für die weiteren Teilnehmer, es sei denn, dass er eine solche Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgelehnt hat.

Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

II. Zahlungsbedingungen

Ihre Zahlungen sind gem. § 651r BGB abgesichert, weil Sie mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 20 % des Reisepreises pro Kunde.

Die Restzahlung muss 30 Tage vor Reiseantritt auf das Konto des Reiseveranstalters IBAN DE51 2004 1111 0730 6558 00 BIC COBADEHDXXX vorgenommen werden.

Bei einer kurzfristigen Buchung innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn, ist der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig.

Bei Buchung einzelner Touren oder geringerer Beträge von bis zu 500€ werden wir Sie bitten, gleich den vollen Betrag zu begleichen.

Die Reiseunterlagen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt ausgehändigt bzw. zugesandt. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Reiseleistungen.

Für den Fall, dass nach Art und Umfang der Reiseleistungen von den Leistungsträgern zur Sicherstellung der Reiseleistungen Akontozahlungen uns gegenüber eingefordert werden, sind wir ausnahmsweise berechtigt, diese zu verauslagenden Beträge auch vor Fälligkeit des Reisepreises im Wege des Aufwendungsersatzes gegen Aushändigung des Sicherungsscheins von Ihnen einzufordern.

Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder die Reisedokumente nicht spätestens 5 Kalendertage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Fall werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

Bitte geben Sie zur Zahlungsabwicklung immer Ihre Reisebestätigungsnummer, den Reisetermin und den Namen des Reiseanmelders an. Sofern der Reisepreis bis zum Reisebeginn entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten trotz angemessener Fristsetzung nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dieses, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 323 BGB vom Reisevertrag zurückzutreten und eine Entschädigung (§ 325 BGB) in Höhe der pauschalierten Ersatzansprüche zu verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt, der Sie zu einer Kündigung berechtigen würde.

III. Leistungen des Reiseveranstalters, Leistungs- und Preisänderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche.

Bis zum Vertragsschluss ist der Reiseveranstalter berechtigt, Änderungen zu den Prospekt oder Beschreibungen zu erklären.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistungen ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistungen geltend zu machen. Aus geringfügigen Änderungen der Leistung, wie z.B. Änderung der Routen und Zwischenübernachtungen sowie wegen Änderung des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen kann der Kunde keine Rechte herleiten.

Soweit Sonderkosten entstehen, die in der Person des Kunden begründet sind, gehen sie zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchssteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören insbesondere Aufwendungen, die aus verspätetem Eintreffen des Kunden zur vorbereiteten Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr infolge von Krankheit oder Unfall. Tritt der Reiseveranstalter bei Gefahr im Verzug in Vorlage, so sind die verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort vom Kunden zu erstatten.

Wenn Reiseleistungen nach Reiseantritt ganz oder teilweise aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Soweit von Ihnen einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden, können wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Wir sind berechtigt, Ihnen ohne gesonderten Nachweis als Abwicklungsentgelt pauschaliert 20% des vom Leistungsträger erstatteten Betrages zu berechnen. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

Vor Vertragsschluss können wir aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen jederzeit eine Änderung der Prospektangaben sowie der Reiseausschreibung vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

Eine in der Leistungsbeschreibung von uns angegebene touristische Einstufung der Unterbringung bezieht sich auf die Klassifizierung im Zielgebiet.

IV. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen, belaufen sich auf:

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn 10 %
  • ab 59 Tage vor Reisebeginn 20 %
  • ab 29 Tage vor Reisebeginn 30 %
  • ab 21 Tage vor Reisebeginn 50 %
  • ab 14 Tage vor Reisebeginn 75 %
  • ab 7 Tage vor Reisebeginn 90 %
  • bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises

Wir behalten uns insbesondere vor, bei konkretem Nachweis bei allen Reisearten einen höheren Schaden als die vorbenannten pauschalierten Rücktrittskosten geltend zu machen.

Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.

Bis zu 60 Tage vor Reiseantritt hat der Kunde die Möglichkeit, Umbuchungen vornehmen zu lassen. Hierfür werden pro Person € 75,00 als Bearbeitungsentgelt fällig. Sofern Leistungsträger nach deren Vertrags- oder Geschäftsbedingungen höhere Umbuchungsgebühren verlangen, werden in jedem Fall die höheren Umbuchungsentgelte auch von uns verlangt.

Spätere Änderungswünsche, die nach Ablauf der vorgenannten Frist von 60 Tagen vorgebracht werden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer IV und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht für Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen und die vom Leistungsträger angenommen werden.

Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme zusätzliche gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften dieser und der Kunde dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen. Bei Unterbringung im Einzelzimmer ist erforderlichenfalls ein Einzelzimmerzuschlag zu entrichten.

V. Rücktritt des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter kann bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zurücktreten, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Kunde erhält den einbezahlten Reisepreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

Stört der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung des Reiseveranstalters oder verhält er sich in einem solchen Maße vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist, kann der Reiseveranstalter ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Hierzu zählt insbesondere, wenn der Kunde Sicherheitsvorschriften nicht beachtet oder sich und andere gefährdet. In diesem Falle behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungsteile erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

VI. Reiseversicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Versicherungs-Paketes, das umfassenden Versicherungsschutz und Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit bietet.

VII. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers, die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reiseleistungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes, sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde den Weisungen des Reiseleiters nicht Folge leistet. Je nach Wahl der Reiseleistungen beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr an sportlichen Betätigungen aller Art und an mit besonderen Gefahren verbundenen Unternehmungen. Er hat die geltenden Verkehrs- und Sorgfaltsregeln zu beachten und für einwandfreie Ausrüstung zu sorgen. Für Schäden, die beim Transport von Reisegepäck entstehen, haftet der Reiseveranstalter nicht.

Vertragliche Haftungsbeschränkung

Bei Schäden, welche nicht Personenschäden sind, nur fahrlässig herbeigeführt und alleine vom Reiseveranstalter oder seinen Hilfspersonen verursacht worden sind, haftet der Reiseveranstalter ab einem Betrag iHv € 4.000,00 nur bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.

Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Haftung für Fremdleistungen

Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen etc.), die wir auch ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

VIII. Mängelrüge

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand nach sich zieht.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Eine Mängelanzeige nimmt der örtliche Leistungsträger entgegen oder Sie wenden sich unter der hier angegebene Anschrift an Dein Slowenien, Zanderweg 21, 85586 Poing.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Reiseveranstalter kündigen. Das gleiche gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird. Sofern ein besonderes Interesse des Kunden die sofortige Kündigung des Vertrages rechtfertigt, wird nur der Teil des Reisepreises geschuldet, der für den Kunden von Interesse war.

Unbeschadet der Minderung oder Kündigung kann der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträgern nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

IX. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind seine Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz ausgeschlossen.

X. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

Sie sind mit Ansprüchen uns gegenüber ausgeschlossen, soweit Sie diese nicht innerhalb der folgenden Fristen möglichst schriftlich gegenüber uns geltend machen, wobei Reisebüros nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt sind:

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c, 651 f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.

XI. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir gemäß § 651 h Abs. 4 Nr.2 BGB n.F. als auch der Kunde gemäß § 651 h Abs. 1 BGB den Vertrag kündigen. Nach Reiseantritt kann der Kunde nach der allgemeinen Vorschrift § 651 l Abs. 3 BGB kündigen.

XII. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

Wir weisen auf Pass-, Visumerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Sloweniens hin, über die wir Sie vor der Buchung unterrichten. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, das der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen.

XIII. Allgemeine Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen einzelner Vertragsbestandteil unwirksam sein, so wirkt sich diese Unwirksamkeit nicht auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen aus.

Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Vertrages.

Die Vertragsbeziehungen sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen uns als Reiseveranstalter und Ihnen als Reisekunden richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sie können uns an unserem Sitz verklagen. Für Klagen durch uns ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Geschäftssitz maßgebend.

XIV. Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.